ZfIR 2011, 584

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4, § 8126. Zwingende Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohnung bei Unterteilung bestehenden WohnungseigentumsOLG München, Beschl. v. 27.05.2011 – 34 Wx 161/10 (AG München)OLG MünchenBeschl.27.5.201134 Wx 161/10AG München

Leitsatz des Gerichts:

Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer „Restwohnung“, vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Das Grundbuchamt darf daher die Unterteilung eines Wohnungseigentums nur eintragen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

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