ZfIR 2011, 583

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 117 Abs. 1, § 125 Satz 1, § 311b Abs. 1 Satz 1122. Keine Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrags bei bewusst unrichtiger Beurkundung der tatsächlich nicht geleisteten KaufpreiszahlungBGH, Urt. v. 20.05.2011 – V ZR 221/10 (LG Berlin)BGHUrt.20.5.2011V ZR 221/10LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge.

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