ZfIR 2011, 583

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 197 a. F., § 195; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2121. Zum Verhältnis von altem und neuem Verjährungsrecht bei Rückforderung zuviel gezahlter MieteBGH, Urt. v. 29.06.2011 – VIII ZR 30/10 (LG Berlin)BGHUrt.29.6.2011VIII ZR 30/10LG Berlin

Leitsatz der Redaktion:

Macht der Mieter Rückforderungsansprüche aufgrund falscher Wochflächenberechnung zuviel gezahlter Miete geltend, beginnt die nach altem Recht (§ 197 a. F. BGB) einschlägige Verjährung mit dem Ablauf des Jahres der Zuvielzahlung zu laufen; auf die Kenntnis des Gläubigers kommt es nicht an.

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