ZfIR 2011, 578

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 767, 768, 802Zulässigkeit der Klauselgegenklage im Berufungsverfahren gegen Zwangsvollstreckung aus erteilter VollstreckungsklauselZPO§ 767ZPO§ 768ZPO§ 802OLG Frankfurt/M., Urt. v. 16.12.2010 – 3 U 11/10 (rechtskräftig)OLG Frankfurt/M.Urt.16.12.20103 U 11/10rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Klauselgegenklage ist im Berufungsverfahren zulässige Klageart, wenn der Kläger klageerweiternd neben der ZfIR 2011, 579Unzulässgkeit der Zwangsvollstreckung aus abgetretener Grundschuldurkunde (Vollstreckungsabwehrklage) die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Zwangsvollstreckungsklausel begehrt.
2. Die Klageänderung ist sachdienlich, einer Zustimmung des Beklagten bedarf es nicht.

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