ZfIR 2011, 567

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2, § 46Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungskläger auch nach Vollzug des angefochtenen WEG-BeschlussesWEG§ 16WEG§ 46BGH, Urt. v. 13.05.2011 – V ZR 202/10 (LG Hamburg)BGHUrt.13.5.2011V ZR 202/10LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.
ZfIR 2011, 568
2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.

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