ZfIR 2010, 553

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG §§ 44, 46 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 263Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels im Rahmen einer Anfechtungsklage, die zunächst gegen die Wohnungseigentümerschaft erhoben wurdeWEG§ 44WEG§ 46WEG§ 48ZPO§ 263BGH, Urt. v. 05.03.2010 – V ZR 62/09 (LG Lüneburg)BGHUrt.5.3.2010V ZR 62/09LG Lüneburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).

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