ZfIR 2009, 571

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 13, 19; ZPO § 852122. Kein Verzicht auf auch unter Ehepartnern vereinbartem Rückerwerbsrecht bezüglich Grundstück nach dessen Pfändung im Rahmen der Insolvenz des AnsruchsberechtigtenOLG München, Beschl. v. 13.05.2009 – 34 Wx 026/09OLG MünchenBeschl.13.5.200934 Wx 026/09

Leitsatz des Gerichts:

Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten bedingten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, die Löschung der Vormerkung weder beantragen noch bewilligen.

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