ZfIR 2008, 549

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Vertragsrecht BGB §§ 259, 273, 556121. Formelle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung bei für den Mieter aus sich heraus gedanklich und rechnerisch nachvollziehbaren Angaben BGB§ 259 BGB§ 273 BGB§ 556 BGH, Urt. v. 28.05.2008 – VIII ZR 261/07 (LG Berlin)BGHUrt.28.5.2008VIII ZR 261/07LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Gleiches gilt, wenn abgelesene Verbrauchswerte im Vergleich zu anderen Abrechnungszeiträumen auffällige Schwankungen zeigen. Ob die angesetzten Flächen- und Verbrauchswerte zutreffen, berührt allein die materielle Richtigkeit der Abrechnung.

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