RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BVerfG: Einstufung als „Sperrgrundstück“
Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage (Einstufung als „Sperrgrundstück“) nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschl. v. 30. 4. 2020 – 1 BvR 2376/19). Die Verwaltungsgerichte sahen die Klage mangels Klagebefugnis als unzulässig an. Sie stufen das betroffene Grundstück des Beschwerdeführers als sogenanntes „Sperrgrundstück“ i. S. d. Rechtsprechung des BVerwG ein, da das Grundstück nur zur Abwehr des Vorhabens erworben worden sei, und haben der Klage den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügt.
(PM BVerfG Nr. 47/2020 v. 16. 6. 2020)