ZfIR 2020, 519

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 ZfIR-Report 

Im März bis Mai anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung

Wohnsitzbegriff des § 8 AO

AO § 8

Einkommensteuer

Schuldzinsenabzug bei einem gemischtgenutzten Mehrfamilienhaus

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Kurzfristige Durchleitung mehrerer Darlehen über ein Girokonto zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines zur Eigennutzung und Vermietung bestimmten Mehrfamilienhauses, wobei der eigengenutzte Teil (eine der vier Wohnungen) mit Eigenmitteln beglichen wurde – Ist die kurzfristige Durchleitung von Darlehen über ein Girokonto trotz der damit verbundenen Vermischung für den Nachweis der tatsächlichen Mittelverwendung unschädlich, wenn die unterschiedlichen Darlehen dem Girokonto gutgeschrieben und die Anschaffungskosten taggleich mit vier Einzelüberweisungen beglichen werden? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IX R 34/19
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 29. 10. 2018 – 10 K 782/17

Ortsübliche Miete i. S. d. § 21 Abs. 2 EStG

EStG § 21 Abs. 2
Ist bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der – im konkreten Fall für den Steuerpflichtigen dienlichere – örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende – im selben Haus liegende – Wohnung an einen Dritten (teurer) vermietet? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 7/20
Vorinstanz: FG Gotha v. 22. 10. 2019 – 3 K 316/19

Umqualifizierung von Vermietungseinkünften einer GbR in gewerbliche Einkünfte

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
Sind die Einkünfte aus der Grundstücksvermietung (einer GbR) durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Vermietungsobjekt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren? – Gilt das, wie hier vorliegend, auch für den Fall von durchgängig negativen Einkünften aus der Photovoltaikanlage? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: III R 39/19
Vorinstanz: FG München v. 26. 6. 2018 – 2 K 2245/16

Qualifizierung der Einkünfte des Eigentümers des Standorts einer Windkraftanlage als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3
Handelt es sich bei einem Geldbetrag, den der Grundstückseigentümer des Standorts einer Windkraftanlage, ohne Anlagenbetreiber zu sein, in der unzutreffenden Annahme erhält, er habe vertraglich auf die Anwachsung eines abspaltbaren, werthaltigen, disponiblen Rechts (Einspeiserecht) verzichtet, um steuerbare sonstige Einkünfte oder hatte eine von dem Kläger beherrschte Gesellschaft das Einspeiserecht – zumindest für eine logische Sekunde – tatsächlich inne, so dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelte? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VIII R 2/20
Vorinstanz: FG Kiel v. 27. 11. 2019 – 5 K 114/18

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Bezahlung über ein Verrechnungskonto

EStG § 35a Abs. 3 und Abs. 5 Satz 3
Ist die von einer GmbH an ihren Gesellschafter erbrachte und durch Abbuchung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichene Handwerkerleistung nach § 35a EStG steuerbegünstigt oder ist für die Gewährung der Steuerbegünstigung die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VI R 23/20
Vorinstanz: FG Gotha v. 22. 10. 2019 – 3 K 452/19

Behindertengerechter Umbau eines Gartens

EStG § 33; UNBehRÜbk Art. 9, 20, 26
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Gartens als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgezogen werden? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VI R 25/20
Vorinstanz: FG Münster v. 15. 1. 2020 – 7 K 2740/18 E
ZfIR 2020, 520

Quotennießbrauch an Gesellschaftsanteil einer Grundstücksgesellschaft

EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bei einem schenkweise und befristeten Quotennießbrauch, welcher ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat – Hat der Nießbrauchnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung inne? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IX R 4/20
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 9. 5. 2019 – 10 K 3108/17 F

Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen – Baulandumlegung – Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

EStG § 6 Abs. 3, §§ 6c, 13, 23
Gehörten die aus einer baurechtlichen Umlegung ehemaligen Ackerlands einschließlich einer Barabfindung erhaltenen und später teilweise veräußerten Baugrundstücke noch zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und, falls nein, wie sind die Grundstücksveräußerungen zu besteuern, wenn die veräußerten Baugrundstücke durch eine Baulandumlegung aus früheren Ackerflächen, die teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der Spekulationsfrist entnommen wurden, und aus einer Barabfindung hervorgegangen sind? – Revision des Finanzamts
BFH: VI R 22/20
Vorinstanz: FG Neustadt a. d. Weinstraße v. 22. 10. 2019 – 3 K 2398/17

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Steuerbefreiung als Familienheim für unbebautes Grundstück

ErbStG §§ 2, 13 Abs. 1 Nr. 4c
Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung – Umfang der Wirtschaftlichen Einheit: Ist Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt – Kann zur wirtschaftlichen Einheit „Familienheim“ auch ein Garten gehören, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 29/19
Vorinstanz: FG München v. 5. 4. 2018 – 4 K 2568/16

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2/b; GG Art. 3 Abs. 1
Ist die sog. erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. mit Satz 2 Buchst. b ErbStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (hier: Grundstücksübertragung von Mutter auf Sohn unmittelbar nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz)? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 5/20
Vorinstanz: FG München v. 3. 7. 2019 – 4 K 1286/18

Grunderwerbsteuer

Grundstückübergang von einer Gesamthand

GrEStG § 6 Abs. 3, § 3 Nr. 6, § 1 Abs. 2a
Ist § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG einschränkend dahingehend auszulegen, dass – trotz der Aufgabe der gesamthänderischen Mitberechtigung oder Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders innerhalb der Fünf-Jahres-Frist – die Vergünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG nicht entfällt, wenn der grundstückseinbringende Gesamthänder seine gesamthänderische Mitberechtigung durch einen einheitlichen Rechtsakt verliert oder mindert, der seinerseits nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerbar ist, und somit die vom Gesetz geforderte Steuerumgehung objektiv ausscheidet? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 4/20
Vorinstanz: FG Köln v. 27. 3. 2019 – 5 K 1953/16

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei einem gemischt genutzten Gebäude

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EGRL 112/2006 Art. 168
Ist für den Vorsteuerabzug eine Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer „zeitnah“ erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren (s. a. EuGH-Urteil Gmina Ryjewo v. 25. 7. 2018 Rs. C-140/17, EFG 2020 S. 145)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: V R 4/20
Vorinstanz: FG Neustadt/W. v. 27. 11. 2019 – 3 K 2217/18

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