ZfIR 2020, 518

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3119. Keine Steuerbefreiung bei Heimfall (Rückerwerb) eines Erbbaurechts wegen Insolvenz des Erbbauberechtigten und ohne Personenidentität der ursprünglichen Vertragsparteien GrEStG§ 16 BFH, Beschl. v. 20.04.2020 – II B 41/19 (FG München)BFHBeschl.20.4.2020II B 41/19FG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Es ist geklärt, dass die Steuerbefreiung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG nur im Falle eines unmittelbaren Rückerwerbs gilt. Danach müssen an der Rückübertragung dieselben Personen beteiligt sein, zwischen denen auch der ursprüngliche Erwerbsvorgang stattgefunden hat.
2. Die Steuerbefreiung für den Rückerwerb nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG ist im Falle der Rückübertragung eines Erbbaurechts nur dann anzuwenden, wenn eine unmittelbare Vertragsverletzung zwischen dem Besteller des Erbbaurechts und dem Erbbauberechtigten vorliegt.

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