ZfIR 2020, 518

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1; ErbbauV §§ 1, 9; BewG § 13; BewG Anl. 9a118. Kapitalisierter Erbbauzins für die Verlängerungszeit als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts GrEStG§ 1 GrEStG§ 2 ErbbauV§ 1 ErbbauV§ 9 BewG§ 13 BewGAnl. 9a BFH, Beschl. v. 23.04.2020 – II B 80/19 (FG Hannover)BFHBeschl.23.4.2020II B 80/19FG Hannover

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Erbbaurecht gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit.

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