ZfIR 2020, 510

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGG Art. 19 Abs. 4; BVerfGG § 32 Abs. 1; InsO § 253 Abs. 4 Satz 1, 2Einstweilige Anordnung gegen Löschung eingetragener Auflassungsvormerkung bei Verfassungsbeschwerde des Berechtigten gegen den Insolvenzplan des Bauträgers GGArt. 19 BVerfGG§ 32 InsO§ 253 BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 15.05.2020 – 2 BvQ 24/20 (rechtskräftig; LG Bremen)BVerfG, 3. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.15.5.20202 BvQ 24/20rechtskräftigLG Bremen

Leitsätze:

1. Eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und §§ 90 ff. BVerfGG kann sich auch gegen die gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans, gegen die Zurückweisung einer Beschwerde im sogenannten Freigabeverfahren nach § 253 Abs. 4 InsO und gegen die Umsetzung eines Insolvenzplans richten.
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2. Eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG gegen den Vollzug eines Insolvenzplans kann ergehen, wenn der mögliche Grundrechtsverstoß des Beschwerdeführers, der durch den Vollzug des Insolvenzplans eintritt, schwerer wiegt als die wirtschaftlichen Nachteile bei späterer Vollziehung des Insolvenzplans. Die Zurückweisung einer Beschwerde nach § 253 Abs. 4 Satz 1 InsO sowie die Bildung einer Rückstellung für Schadensersatz nach § 253 Abs. 4 Satz 3 InsO schließen eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG nicht aus.
3. Ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG kann gegeben sein, wenn im Insolvenzplan eine Regelung getroffen werden soll, durch welche ein an sich insolvenzfestes Recht mit der Begründung aufgehoben wird, es unterliege der Insolvenzanfechtung. (Leitsätze des Anmerkungsverfassers.)
4. Ist zu Gunsten des Käufers eines durch Bauträgervertrag erworbenen Grundstücks eine Auflassungvormerkung eingetragen und wird im Insolvenzverfahren über das Vermögen des verkaufenden Bauträgers ein Insolvenzplan aufgestellt, nach welchem der Käufer aufgrund der Anfechtbarkeit des Bauträgervertrags der Löschung der Auflassungsvormerkung zustimmen soll, hat der Käufer, der Verfassungsbeschwerde gegen den Insolvenzplan eingelegt hat, einen Anspruch auf einstweilige Anordnung, nach der die Auflassungsvormerkung bis zum Abschluss des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde nicht zu löschen ist. (Leitsatz der Redaktion.)

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