RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
EuGH: Höchst- und Mindestpreise in HOAI unzulässig
Der EuGH hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Die entsprechende Regelung verstoße gegen EU-Recht, befanden die Luxemburger Richter (EuGH Urt. v. 4. 7. 2019 – C-377/17). Nach der EU-Richtlinie dürften Staaten Mindestpreise und Höchstpreise nur unter bestimmten Bedingungen vorschreiben. Die in der Deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Sätze erfüllten nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die Richter. Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure. Die Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern. Mit Blick auf die Höchstpreise habe Deutschland zudem nicht nachgewiesen, warum ausführliche Preisinformationen für die Kunden den Verbraucherschutz nicht sicherten. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, den Kunden umfassende Preisinformationen zu Höchstpreisen zu bieten.
(www.curia.europa.eu und faz.net v. 4. 7. 2019)