ZfIR 2019, 489

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 27 Abs. 3; BGB § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1Kein formularmäßiger Ausschluss der Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers zur Zahlung einer Entschädigung bei ausgelaufenem Erbbaurecht ErbbauRG§ 27 BGB§ 307 BGH, Urt. v. 23.11.2018 – V ZR 33/18 (OLG Zweibrücken)BGHUrt.23.11.2018V ZR 33/18OLG Zweibrücken

Leitsatz des Gerichts:

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.

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