ZfIR 2018, 504

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 2115. Kostentragungslast des einzelnen Eigentümers zur Instandhaltung in seinem Sondereigentum stehender Dachterrasse bei entsprechender Regelung in Teilungserklärung WEG§ 10 WEG§ 16 BGH, Urt. v. 04.05.2018 – V ZR 163/17 (LG Saarbrücken)BGHUrt.4.5.2018V ZR 163/17LG Saarbrücken

Leitsatz des Gerichts:

Eine Regelung in der Teilungserklärung, wonach Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß dieser Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z. B. Balkon, Loggia), auf dessen Kosten instandzuhalten und instandzusetzen sind, ist nächstliegend dahin auszulegen, dass sie auch einzelnen Wohnungen zugeordnete Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (Fortführung von Senat, Urt. v. 16. 11. 2012 – V ZR 9/12, ZfIR 2013, 77 (LS) = NJW 2013, 681).

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