RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
FG Nürnberg: Beteiligung am Ausbau einer Gemeindestraße absetzbar
Werden Hauseigentümer an dem Ausbau einer Gemeindestraße beteiligt, können sie Handwerkerkosten steuermindernd ansetzen. Ein Hauseigentümer kann Handwerkerkosten steuermindernd ansetzen, wenn er sich an dem Ausbau einer Gemeindestraße beteiligt. Laut einem nun rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Nürnberg sind Steuerpflichtige dann begünstigt, wenn zwischen den Arbeiten am öffentlichen Straßennetz und ihrer Haushaltsführung eine räumlich-funktionale Beziehung besteht (FG Nürnberg, Urt. v. 24. 6. 2015 – 7 K 1356/14). Die Finanzverwaltung nahm ihre Revision vor dem BFH jetzt zurück.
In dem Fall ging es um den Ausbau einer Straße und die Verlegung neuer Wasser- und Internetanschlüsse zu dem Grundstück des Steuerzahlers. Das stellte die Gemeinde in Rechnung. Der betroffene Steuerzahler wiederum machte Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung geltend. Zu Recht, urteilte das Finanzgericht Nürnberg. Der Begriff Haushalt dürfe nicht zu eng ausgelegt werden und ende bei Maßnahmen der Daseinsfürsorge nicht an der Grundstücksgrenze, heißt es in dem Urteil. Sie würden im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt durchgeführt“ und können den Steuerpflichtigen begünstigen. Darunter fallen Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und auch eine Zuwegung.
(Quelle: IZ vom 30. 5. 2016 und www.gesetze-bayern.de)