RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Bundesrat legt Entwurf zur Änderung des WEG vor
Bayern und Sachsen haben mit der BR-Drs. 340/16 vom 21. 6. 2016 einen Gesetzesantrag „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzesbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität“ gestellt. Mit dem Gesetzesantrag soll vor dem Hintergrund des demographischen Wandels das altersgerechte Wohnen gefördert werden. Die Regelungen des aktuellen WEG wirken im Hinblick auf die Ermöglichung behinderten- und altersgerechten Wohnens teilweise hinderlich, wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich sind, um einen behinderten und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen zur ermöglichen, so der Antrag. Ziel des Gesetzentwurfs ist daher eine Anpassung im Wohnungseigentumsrecht, damit Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in ihrem Alltag nicht auf unzumutbare Barrieren in ihren Wohnhäusern treffen.
Bereits mit der BT-Drs. 18/8084 vom 13. 4. 2016 hatten Abgeordnete und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag gestellt, das Wohnungseigentumsrecht umfassend zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere soll durch die Gesetzesänderung auch die energetische Sanierung vereinfacht werden. Der Antrag begrüßt dabei den geforderten Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter sowie die Ausweitung auf den Mietverwalter. Wohnungseigentümer und WEG sollen als Verbraucher anerkannt werden und dies soll im WEG-Gesetz festgeschrieben werden. Der Entwurf fordert außerdem mehr Transparenz bei den WEG-Finanzen, bessere Ermöglichung von Umbaumaßnahmen und Sanierungen, die Stärkung einer außergerichtlichen Streitbeilegung und die Stärkung der Stellung der WEG gegenüber dem Verwalter.