ZfIR 2016, 511

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und Grundbuchrecht BGB §§ 917, 311 Abs. 1, § 194112. Recht des Hinterliegers zur Durchfahrt auf sein Grundstück unmittelbar aus individualrechtlicher Vereinbarung unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Notwegrechts BGB§ 917 BGB§ 311 BGB§ 194 BGH, Urt. v. 22.04.2016 – V ZR 189/15 (LG Traunstein)BGHUrt.22.4.2016V ZR 189/15LG Traunstein

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Auslegung der Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger in einer einvernehmlich nach dem Muster des Formblatts Nr. 8/1979 der Oberforstdirektion München ausgestalteten Vereinbarung.
2. Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.

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