ZfIR 2016, 499

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungSachen- und Grundbuchrecht BNotO §§ 19a, 54b, 67, 75, 94; BeurkG § 17Notwendigkeit der notariellen Belehrung über (ungesicherte) Vorleistung bei alternativer Hinterlegung des Grundstückskaufpreises auf „Anderkonto“ des Auktionators BNotO§ 19a BNotO§ 54b BNotO§ 67 BNotO§ 75 BNotO§ 94 BeurkG§ 17 ZfIR 2016, 500 KG, Beschl. v. 07.03.2016 – Not 18/15 (rechtskräftig)KGBeschl.7.3.2016Not 18/15rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die dem Ersteher in einem im Anschluss an eine freiwillige Versteigerung geschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrag eingeräumte Option, den Kaufpreis – auch – auf einem „Anderkonto“ des Auktionators zu hinterlegen, kann eine ungesicherte Vorleistung sein, die bei unterlassener Belehrung hierüber eine Ermahnung der Notarkammer gegenüber dem Notar rechtfertigen kann.

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