ZfIR 2014, A 5

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LG Berlin: Wohnraummieterhöhung nur um 15% innerhalb von drei Jahren

Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7.5.2013 nur noch um 15% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies entschied das LG Berlin. Es sei Sache der Zivilgerichte, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so die Mietberufungskammer (LG Berlin, Urt. v. 3.7.2014 – 67 S 121/14).
Der Berufungskläger hatte mit seiner vom AG Wedding zugelassenen Berufung geltend gemacht, die Wohnraummiete könne in Berlin auch weiterhin gemäß §558 Abs.3 Satz1 BGB um bis zu 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dem ist die Kammer nicht gefolgt. Sie ließ aber die Revision zum BGH zu.
(Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin 27/2014 vom 3.7.2014)

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