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BMJV: Gespräche zur Mietpreisbremse

Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sprach am 14.7.2014 in München über die Deckelung von Wiedervermietungsmieten. Die Mietpreisbremse solle überzogene Preissteigerungen in Ballungsgebieten unterbinden, so der Bundesminister. Der Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung auf der Grundlage der bereits erfolgten schriftlichen Stellungnahmen von Bund, Ländern und Verbänden. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 wird unser Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Wenn alles planmäßig läuft, können die Mietpreisbremse und die Änderungen im Maklerrecht im Jahr 2015 in Kraft treten, so das BMJV. Wirksam werden können die Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs aber erst dann, wenn die Länder die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete erlassen haben.
(Quelle: BMJV v. 14.7.2014)

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