ZfIR 2014, 540

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtUStG § 15 Abs. 4; RiLi 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, Art. 19 Abs. 1117. Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutztem Gebäude nach Flächen- (statt Gesamtumsatz-) -schlüssel bei fehlender Möglichkeit präziserer wirtschaftlicher ZurechnungBFH, Urt. v. 07.05.2014 – V R 1/10 (FG Münster) +BFHUrt.7.5.2014V R 1/10FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
2. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen.

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