ZfIR 2014, 539

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 203 Satz 1111. Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs wegen Kündigung des Bauvertrags bei nachfolgenden Verhandlungen über dessen FortsetzungBGH, Urt. v. 05.06.2014 – VII ZR 285/12 (OLG Jena)BGHUrt.5.6.2014VII ZR 285/12OLG Jena

Leitsatz des Gerichts:

Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrages über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.

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