ZfIR 2014, 523

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungVertragsrechtBGB § 305 Abs. 1 Satz 3, § 307Kein Ausschluss vom Auftraggeber zur Vertragserfüllungs- und Gewähleistungsbürgschaft verwendeter AGB-Klauseln durch individualrechtliche Vereinbarung mit dem AuftragnehmerBGB§ 305BGB§ 307BGH, Urt. v. 20.03.2014 – VII ZR 248/13 (KG) +BGHUrt.20.3.2014VII ZR 248/13KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers
„Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen.“
ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.
2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln „ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde“.
3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff. BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der AGB individualrechtlich ausschließen.

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