ZfIR 2013, A 5

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Gesetzgebung: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 26.6.2013 die Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zunächst vertagt. Die entstehende Rechtsunsicherheit soll durch einen Verwaltungserlass beseitigt werden.
Um bis zur Einigung über die dringend erforderlichen gesetzlichen Regelungen Rechtsicherheit zu gewährleisten, wird das Bundesfinanzministerium (BMF) mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Verwaltungserlass abstimmen. Durch diese Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unverändert Anwendung finden.
Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz sollen steuerliche Regelungen – insbesondere im Investmentsteuergesetz – an das neue Kapitalanlagegesetzbuch angepasst werden. Die entsprechenden Änderungen sollten zum 22.7.2013 in Kraft treten.
(Quelle: Pressemitteilung des BMF Nr. 48 v. 26.6.2013)

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