ZfIR 2013, A 4

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Gesetzgebung: Änderungen Gebührenrecht – Kompromiss zu Gerichtskosten

Bund und Länder haben sich am 26.6.2013 auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren abgeschlossen.
Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.
ZfIR 2013, A 5
In besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden. Durch das Gesetz wird auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht werden. In seiner Sitzung am 5.7.2013 bestätigte der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nichts mehr im Weg. Sofern das Gesetz, wie allgemein erwartet, noch im Juli ausgefertigt und verkündet wird, wird die Gebührenordnung der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 1.8.2013 an ein völlig neues Gesicht erhalten.
Zum Hintergrund: Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1.4.1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden. Bei der Anpassung der Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung wurde insbesondere die Situation der Notare in strukturschwachen Regionen berücksichtigt. Insgesamt werden die Notargebühren durch das neue Gesetz durchschnittlich um etwa 15 % steigen, so die Bundesnotarkammer.
(Quelle: Pressemitteilungen des Bundesrates Nr. 165/2013 v. 26.6.2013, des BMJ u. der Bundesnotarkammer jeweils v. 5.7.2013 sowie Die Welt v. 7.7.2013)

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