ZfIR 2013, 528

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 707, 719, 721120. Anordnung einer Räumungsfrist im Berufungsverfahren bei gewährleisteter Zahlung von Nutzungsentschädigung durch den MieterOLG Koblenz, Beschl. v. 18.06.2013 – 3 U 632/13 (LG Trier)OLG KoblenzBeschl.18.6.20133 U 632/13LG Trier

Leitsatz des Gerichts:

Im Berufungsverfahren kann eine angemessene Räumungsfrist auch dann gewährt werden, wenn sich die Mieter seit längerer Zeit auf die Räumung und Herausgabe einstellen konnten, ihnen aber nicht gelungen ist, sich Ersatzwohnraum zu beschaffen, dies aber kurzfristig in Aussicht steht und die Zahlung der Miete bzw. Nutzungsentschädigung gewährleistet ist.

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