ZfIR 2013, 527

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2116. Kostentragungspflicht des Bauträgers und personenidentischen Wohnungseigentümers bei wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum eingeleitetem BeweissicherungsverfahrenLG München, Urt. v. 13.05.2013 – 1 S 10826/12LG MünchenUrt.13.5.20131 S 10826/12

Leitsatz des Gerichts:

Kosten eines Rechtsstreits der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer sind Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums i. S. v. § 16 Abs. 2 WEG. Ohne abweichende Regelung in der Gemeinschaftsordnung sind an diesen Kosten im Innenverhältnis sämtliche Wohnungseigentümer zu beteiligen. Anders als bei den Kosten von Anfechtungsklageverfahren ist daher der beklagte Wohnungseigentümer im Rahmen der Kostenverteilung nicht auszunehmen.

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