ZfIR 2013, 527
Leitsätze des Gerichts:
1. Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offen bleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist.
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