ZfIR 2013, 511

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 1, § 10 Abs. 6 Satz 3; HBauO § 45 Abs. 6Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bezüglich Einbau und Wartung von RauchmeldernWEG§ 5WEG§ 10HBauO§ 45BGH, Urt. v. 08.02.2013 – V ZR 238/11 (LG Hamburg)BGHUrt.8.2.2013V ZR 238/11LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.
2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.

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