ZfIR 2013, 501

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013RechtsprechungVertragsrechtBGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 433 Abs. 1Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Grundstückskaufvertrag vereinbarter Informationspflichten des VerkäufersBGB§ 280BGB§ 311BGB§ 433BGH, Urt. v. 01.02.2013 – V ZR 72/11 (OLG Hamburg)BGHUrt.1.2.2013V ZR 72/11OLG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Vermitteln die von dem Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er den Käufer über diese Umstände aufklären, wenn sie für dessen Kaufentschluss erkennbar von Bedeutung sind.
2. Die in einem Kaufvertrag vereinbarten Informationspflichten können über das hinausgehen, was der Verkäufer aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis mitzuteilen verpflichtet gewesen wäre.

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