ZfIR 2011, A 5

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ZfIR: Dr. h. c. Wolfgang Spindler neuer Vorsitzender der APAK

Der bisherige Präsident des Bundesfinanzhofs und Mitglied des Herausgeberbeirates der ZfIR Dr. h. c. Wolfgang Spindler wurde zum 1.7.2011 zum neuen Vorsitzenden der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) gewählt. Er tritt damit die Nachfolge des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof a. D. Dr. h. c. Volker Röhricht an, der die APAK seit ihrer Einrichtung im Jahre 2005 geführt hat und diese nach Vollendung des 71. Lebensjahres auf eigenen Wunsch Ende Juni 2011 verlassen hat.
Die APAK übt seit dem Jahr 2005 weisungsfrei und unabhängig vom Berufsstand die öffentliche Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und insoweit über alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer aus.
Spindler war Ende März 2011 als Präsident des BFH mit dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Seit Juli 1991 war Spindler Bundesrichter und vom Präsidium des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen dem IX. Senat zugewiesen, der seinerzeit im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten über die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zuständig war. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter und gleichzeitig zum Vizepräsidenten des BFH Ende Januar 2000 übernahm Spindler den Vorsitz des IX. Senats, den er auch als Präsident beibehielt.
Als Präsident des Gerichts engagierte er sich besonders für die Verbesserung des Rechtsschutzes in Steuersachen durch eine deutliche Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und den Abbau älterer Verfahren im BFH. In der Zeit seiner Präsidentschaft sank die Zahl der beim BFH anhängigen Verfahren trotz annähernd gleicher Eingangszahlen von ca. 2 900 auf 2 300 Fälle. Die durchschnittliche Dauer aller erledigten Verfahren sank im selben Zeitraum von elf auf acht Monate.
Von 1996 bis 2005 nahm er eine Vortrags- und Lehrtätigkeit an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena wahr. Diese verlieh ihm im Jahr 2004 die Ehrendoktorwürde „für sein wissenschaftliches Werk und seine herausragenden Verdienste um den Transfer wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis der Steuerrechtsprechung“.
(Quelle: Pressemitteilungen des BFH Nr. 23 vom 30.3.2011 u. der APAK vom 14.6.2011)

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