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OLG Hamm: Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

Das OLG Hamm entschied, dass dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung kein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses zustehe (OLG Hamm, Urt. v. 17.6.2011 – I--11 U 27/06). Der Kläger, ein Transportunternehmer, hatte 1984 eine Baufirma auf Zahlung restlichen Werklohns verklagt. Dieses Verfahren zog sich über Jahre hin. Während des laufenden Berufungsverfahrens geriet die Baufirma in Insolvenz. Der Kläger konnte seine Forderung in der Folgezeit nur noch zum Teil realisieren. Seinen Ausfallschaden verlangte der Kläger vom beklagten Land mit der Behauptung ersetzt, das Verfahren sei von den beteiligten Gerichten pflichtwidrig nicht ausreichend gefördert worden. Dieses Begehren blieb jetzt ohne Erfolg.
(Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 24.6.2011)

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