ZfIR 2011, 526

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 12; BGB § 878Im Zeitpunkt der Eintragung des Eigentumswechsels muss Verwalterstellung für die Wirksamkeit der Zustimmung noch bestehenWEG§ 12BGB§ 878OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2011 – I-15 W 139/10 (AG Gütersloh)OLG HammBeschl.12.5.2011I-15 W 139/10AG Gütersloh

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine nach § 12 WEG erforderliche Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nur dann für die Eintragung des Eigentumswechsels ausreichend, wenn seine Verwalterstellung jedenfalls bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbesteht (wie OLG Celle NZM 2005, 260).
2. Ist der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags bei dem Grundbuchamt abgelaufen, muss entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden.

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