ZfIR 2010, 517

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010ZfIR-Dokumentation 

Bundesfinanzministerium Anwendungsschreiben zu § 35a EStG; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 26.10.2007 – IV C 4 – S 2296-b/07/0003 (2007/0484038) -; BStBl 2007 I, 783

BMF-Schreiben vom 15.2.2010 – IV C 4 – S 2296-b/07/0003

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem am 15.2.2010 vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Inanspruchmnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und HAndwerkerleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz). Danach können bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20 % von bis zu 20.000 €, maximal 4.000 € im Jahr, direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen werden. Für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) sind es 20 % von 6.000 €, maximal 1.200 € pro Jahr.

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