ZfIR 2010, 515

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 1004, WEG § 14 Nr. 1114. Beschränkung der Haftung des Zustandsstörers auf Duldung der Beseitigung einer Dunstabzugsanlage bei daneben bekanntem HandlungsstörerLG München I, Beschl. v. 14.06.2010 – 1 S 25652/09 (AG Passau)LG München IBeschl.14.6.20101 S 25652/09AG Passau

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Beschluss, durch den die Verwaltung ohne konkreten Anlass pauschal ermächtigt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen, ob gegen einen Miteigentümer irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung.

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