ZfIR 2009, 527

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 311113. Erfordernis der übersichtlichen Darstellung von sog. „weichen Kosten“ im Prospekt eines geschlossenen ImmobilienfondsOLG Frankfurt/M., Urt. v. 13.05.2009 – 23 U 64/07 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.13.5.200923 U 64/07LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Ein Prospekt, der für den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds wirbt, muss eine klare und übersichtliche Darstellung der sog. „weichen Kosten“ enthalten. Beschränkt sich der Prospekt darauf, die Kosten in Gruppen darzustellen, und enthält er in mehreren Gruppen sowohl nicht näher ausgewiesene und bezifferte Vermittlungs-, als auch Garantiekosten ist er zumindest dann, wenn die Gesamtkosten hoch sind und sich auf verschiedene Bauprojekte verteilen, intransparent und damit unzureichend.

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