ZfIR 2009, 527

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 241 Abs. 2, § 276 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 539 Abs. 1, § 670, § 677, § 683, § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 2111. Bereicherungsanspruch des Mieters in Höhe des Wertes der angemessenen Vergütung für die erbrachte Werkleistung (hier: Weißen der Wände) bei unwirksamer SchönheitsreparaturklauselBGH, Urt. v. 27.05.2009 – VIII ZR 302/07 (LG Frankfurt/M.)BGHUrt.27.5.2009VIII ZR 302/07LG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.

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