RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BGH: Architektenhonorar – Mindestsatzunterschreitung nach HOAI
In dem Rechtsstreit ging es um Honorarnachforderungen des Klägers aus mehreren in den Jahren 2010 bis 2012 geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Errichtung einer Biogasanlage. Der BGH bestätigte die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Revision der Klägerin zurück (BGH, Urt. v. 14. 5. 2020 – VII ZR 205/19). In diesem Verfahren kam es auf die zwischen den Parteien auch hier im Streit stehenden Rechtsfragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4. 7. 2019 (Rs C-377/17, ZfIR 2019, 707 (m. Bespr. Zimmermann/Reichelt, S. 697)) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen nicht entscheidungserheblich an. Vielmehr war das Berufungsurteil des OLG bereits auf Grundlage der diese Entscheidung selbstständig tragenden Erwägung, wonach eine Unwirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarungen wegen Mindestsatzunterschreitung gem. § 7 Abs. 1 HOAI (2009) aufgrund des insoweit nicht schlüssigen Vortrags der Klägerin nicht festgestellt werden konnte, jedenfalls im Ergebnis zutreffend.
(PM BGH Nr. 059/2020 v. 14. 5. 2020)