ZfIR 2020, 485

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtEGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 10 Abs. 2106. Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung eines Sondernutzungsrechts für einen gemeinschaftlich genutzten Windfang EGZPO§ 26 WEG§ 10 BGH, Beschl. v. 20.02.2020 – V ZR 198/19 (LG Landau)BGHBeschl.20.2.2020V ZR 198/19LG Landau

Leitsatz der Redaktion:

Beruft sich ein Wohnungseigentümer auf ein alleiniges Nutzungsrecht von Gemeinschaftseigentum (hier: Windfang), richtet sich seine Beschwer im Revisionsverfahren nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum durch ein solches Recht erfahren würde; es ist daher eine Wertsteigerung von 20.000 € für seine Wohnung bei Bestehen eines Sondernutzungsrechts für den Windfang glaubhaft zu machen.

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