ZfIR 2019, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1018; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 1 Satz 2; WGV § 4 Abs. 1Zulässigkeit und Wirksamkeit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher als Belastung des Gesamtgrundstücks BGB§ 1018 GBO§ 22 GBO§ 53 WGV§ 4 BGH, Beschl. v. 17.01.2019 – V ZB 81/18 (OLG Schleswig)BGHBeschl.17.1.2019V ZB 81/18OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Grundstück kann zu Gunsten einer der Sondereigentumseinheiten mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, die ihrem Inhalt nach nur an dem ganzen Grundstück bestellt werden kann; der Eintragung der Dienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch der herrschenden Sondereigentumseinheit bedarf es hierfür nicht.
ZfIR 2019, 438
2. Das Fehlen des nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerks führt nicht zur Unwirksamkeit der Belastung des nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit.
3. Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG MittBayNot 1995, 288).

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