ZfIR 2017, 466

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; EGZPO § 26 Nr. 8105. Zur Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei gegen Entlastung des Verwaltungsbeirats gerichteter Anfechtungsklage ZPO§ 511 EGZPO§ 26 BGH, Beschl. v. 09.03.2017 – V ZB 113/16 (LG Lüneburg)BGHBeschl.9.3.2017V ZB 113/16LG Lüneburg

Leitsatz des Gerichts:

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit 500 € anzusetzenden Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat, zuzüglich des klägerischen Anteils an etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses gestützt wird.

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