ZfIR 2017, 465

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 53 Abs. 1, § 71 Abs. 2; ZPO §§ 866, 867103. Keine Eintragung einer Zwangshypothek mit den als Nebenforderung titulierten Zinsen als in die Hauptsache eingerechneten kapitalisierten Betrag GBO§ 53 GBO§ 71 ZPO§ 866 ZPO§ 867 OLG München, Beschl. v. 15.04.2016 – 34 Wx 37/16 (AG Nördlingen)OLG MünchenBeschl.15.4.201634 Wx 37/16AG Nördlingen

Leitsatz des Gerichts:

Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei Eintragung der Zwangshypothek nicht als Teil der Hauptsache mit dem kapitalisierten Betrag des im Eintragungszeitpunkt bestehenden Rückstands eingetragen werden.

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