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Gesetzgebung: Länderfinanzminister planen Grundsteuerreform für 2022

Die Länderfinanzminister haben auf ihrer Jahreskonferenz eine „zeitnahe Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer“ beschlossen – allerdings gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg und mit einer langen Vorlaufzeit.
Kernpunkt ist eine Neubewertung von rund 35 Mio. Flächen (Wohn- und Gewerbegrundstücke, Bauernhöfe, Wälder) in Deutschland. Die aktuell verwendeten Einheitswerte sollen ab ab dem als Stichtag vorgesehenen 1. 1. 2022 durch neue Werte ersetzt werden. Bei bebauten Grundstücken wird für die Wertermittlung nicht nur der Boden-, sondern auch der Gebäudewert berücksichtigt. Nach Abschluss der Neubewertung wollen die Länder die Grundsteuermesszahlen festlegen. Die Länder sollen künftig außerdem die Möglichkeit haben, eigene Steuermesszahlen zu bestimmen.
Mit der Umsetzung der Reform wird frühestens in zehn Jahren gerechnet. Die Länderkonferenz hat Hessen und Niedersachsen damit beauftragt, entsprechende Gesetzentwürfe einzubringen.
(Quelle: IZ vom 3. 6. 2016)

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