RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Geplante Anpassungen der TA Lärm bei BauGB-Novelle gehen nicht weit genug
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vorgelegt. Grundlage des Gesetzes ist eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und die Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zudem kündigt das BMUB in dem Referentenentwurf eine parallele Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an, um mehr Flexibilität in den stark verdichteten städtischen Gebieten zu ermöglichen. Der ZIA kritisierte bei dem Entwurf u. a., dass die geplanten Änderungen der TA Lärm weitläufiger und zeitgemäßer sein müssten, da sie sonst die Ziele des neuen Baugebietstypen konterkarieren.
(Quelle: Pressemitteilung des ZIA vom 20. 6. 2016)