ZfIR 2016, 476

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht GG Art. 14 Abs. 1; ZVG § 59; GrünanlG Berlin § 2109. Keine Widmung eines vom Ersteher unbelastet erworbenen Grundstücks ohne seine Zustimmung GGArt. 14 ZVG§ 59 GrünanlG Berlin§ 2 VG Berlin, Urt. v. 06.04.2016 – 24 K 302.14VG BerlinUrt.6.4.201624 K 302.14

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Widmung eines Grundstücks als Grün- und Erholungsanlage gem. § 2 GrünanlG Berlin bedarf entweder der Zustimmung des Eigentümers (hier: Ersteher) im Zeitpunkt der Widmung oder gilt als bereits gewidmet, wenn es in Bestandsunterlagen im vorgenannten Sinne bei den Bezirken geführt worden ist.
2. Die Zustimmungsfiktion eines früheren Eigentümers ist ausgeschlossen. Es ist mit dem Schutz des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz nicht vereinbar, die Nutzungsbefugnis eines privaten Grundstücks ohne Zustimmung des Eigentümers (hier: Ersteher) allein unter Hinweis auf die von einem früheren Eigentümer vor Jahren abgegebene Erklärung durch Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu entziehen.

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