ZfIR 2016, 475

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und Grundbuchrecht BGB § 137 Satz 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 1097 Abs. 1; InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 3104. Verwertung von (Eigentümer-)grundschuld durch den Insolvenzverwalter bei nur schuldrechtlichem Anspruch des Eigentümers auf Nichtvalutierung BGB§ 137 BGB§ 812 BGB§ 1097 InsO§ 38 InsO§ 55 BGH, Urt. v. 24.03.2016 – IX ZR 259/13 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.24.3.2016IX ZR 259/13OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30 = ZIP 1988, 403)
2. Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete schuldrechtliche Verpflichtung, eine Grundschuld nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, hindert den Insolvenzverwalter nicht, die Grundschuld zu verwerten.
3. Der vertragliche, ungesicherte Anspruch eines Gläubigers, Grundschulden nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, verwandelt sich in der Insolvenz des Grundstückseigentümers nicht in einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse, wenn die Grundschulden als Eigentümergrundschulden in die Masse fallen und später infolge des Erwerbs des Grundstücks durch den Gläubiger zu Fremdgrundschulden werden.

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