ZfIR 2016, 447

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungVertragsrecht BGB § 497 Abs. 1 (in der bis zum 10. 6. 2010 geltenden Fassung)Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens infolge Zahlungsverzugs BGB§ 497 BGH, Urt. v. 19.01.2016 – XI ZR 103/15 (OLG Stuttgart) +BGHUrt.19.1.2016XI ZR 103/15OLG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. 6. 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.

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