ZfIR 2015, 504

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBrüssel-I-VO Art. 22 Nr. 1 (= VO [EU] Nr. 1215/2012 Art. 24 Nr. 1)110. Internationale Zuständigkeit für (dingliche) Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit der Ausübung eines (dinglichen) Vorkaufsrechts am Ort des streitgegenständlichen GrundstücksBrüssel-I-VOArt. 22Brüssel-I-VOArt. 24BGH, Beschl. v. 19.03.2015 – V ZB 158/14 (OLG München)BGHBeschl.19.3.2015V ZB 158/14OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Dingliche Klage i. S. v. Art. 22 Nr. 1 VO (EG) Brüssel-I-VO (= Art. 24 Nr. 1 VO [EU] Nr. 1215/2012) ist nicht nur ein Streit über die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts als eine der Voraussetzungen für das Entstehen des Erwerbsanspruchs, sondern auch ein Streit darüber, welche Regelungen in dem Kaufvertrag mit dem Dritten nach § 464 Abs. 2, § 465 BGB oder vergleichbaren Vorschriften anderer Rechtsordnungen Inhalt des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten geworden sind.

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